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Bürgt für das Unternehmen, welches gegenüber den Behörden zur Rekultivierung verpflichtet ist.

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Details Rekultivierungsverpflichtung

Bürgt für das Unternehmen, welches gegenüber den Behörden zur Rekultivierung verpflichtet ist.

Definition
Die Rekultivierungsbürgschaft sichert die Kosten der Rekultivierung einer Betriebsstätte, z.B. einer Kiesgrube, nach Beendigung der Abbaumaßnahmen gegenüber der Behörde, welche die Schürferlaubnis bzw. die Genehmigung der Eröffnung einer solchen Grube zum Abbau erteilt hat, ab.

Zielgruppe
Unternehmen, die auf Grund Ihrer Tätigkeit verpflichtet sind, geschlossene Betriebsstätten zu rekultivieren.

Ablauf
Bekommt ein Unternehmen die Genehmigung, in einem bestimmten Gebiet, z.B. eine Kiesgrube zu eröffnen und Kies abzubauen, ist das Unternehmen verpflichtet, das Gebiet nach Beendigung des Abbaus wieder zu rekultivieren.

AnwendungsbeispielRekultivierungsverpflichtung

Die Kieswerk GmbH ist auf der Suche nach einer neuen Kiesgrube. Sie wird in Musterhausen fündig und fragt bei der zuständigen Behörde nach einem Schürfschein bzw. der Schürferlaubnis. Die Behörde erteilt der Kieswerk GmbH die Schürferlaubnis mit der Voraussetzung, dass die Kieswerk GmbH die anschließende Rekultivierung ordnungsgemäß durchführt und sich für die Kosten einen Bürgen sucht. Die Kieswerk GmbH schließt eine Bürgschaftsversicherung ab, damit die Behörde die entsprechende Sicherheit hat.

Nach 14 Jahren sind die Rohstoffvorkommen gefördert und die Grube wird geschlossen. Da die Kieswerk GmbH das Endprodukt zu günstig verkauft hat, geht diese insolvent und kann die Kosten für die Rekultivierung der Kiesgrube nicht mehr tragen. Die Bürgschaftsversicherung zahlt der entsprechenden Behörde den Aufwand bzw. die Kosten für die Rekultivierung.

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