bürgly.de Bürgschaft für
Dienstleistungsverträge / Franchise
Absicherung der Erfüllung von Verträgen von Dienstleistern
Definition
Holt sich eine Behörde oder ein Unternehmen A ein Angebot z.B. für eine Dienstleistung bei Unternehmen B ein und erteilt letztendlich den Auftrag zur Ausführung, sichert die Bietungsbürgschaft, dass das Unternehmen B den Auftrag zu den dem Angebot zu Grunde liegenden Konditionen durchführt.
Zielgruppe
Alle Unternehmen, die sich an Ausschreibungen und Bietungsverfahren beteiligen.
Ablauf:
Wenn durch Kommunen, Städte, Behörden usw. öffentliche Aufträge vergeben werden, muss eine Ausschreibung stattfinden. Während dieser Zeit sichert die Bietungsbürgschaft den Preis, den ein potenzieller Auftraggeber für die zu erbringende Leistung vorgibt. Das bedeutet, springt der Bewerber mit dem niedrigsten Preis ab, sichert die Bürgschaft unter anderem die entstehenden Mehrkosten eines anderen Angebots ab.
AnwendungsbeispielBürgschaft für Dienstleistungsverträge / Franchise
Du möchtest an einem Franchise-System teilnehmen und dein Franchise-Geber verlangt für die Zeit der Nutzung eine Bürgschaft als Sicherungsleistung.