Details Forderung aus Angebotsabgaben (Bietung)
Absicherung der Einhaltung von Angebotskonditionen
Definition
Holt sich eine Behörde oder ein Unternehmen A ein Angebot z.B. für eine Dienstleistung bei Unternehmen B ein und erteilt letztendlich den Auftrag zur Ausführung, sichert die Bietungsbürgschaft, dass das Unternehmen B den Auftrag zu den dem Angebot zu Grunde liegenden Konditionen durchführt.
Zielgruppe
Alle Unternehmen, die sich an Ausschreibungen und Bietungsverfahren beteiligen.
Ablauf
Wenn durch Kommunen, Städte, Behörden, usw. öffentliche Aufträge vergeben werden, muss eine Ausschreibung stattfinden. Während dieser Zeit sichert die Bietungsbürgschaft den Preis, den ein potenzieller Auftraggeber für die zu erbringende Leistung vorgibt. Das bedeutet, springt der Bewerber mit dem niedrigsten Preis ab, sichert die Bürgschaft unter anderem die entstehenden Mehrkosten.
AnwendungsbeispielForderung aus Angebotsabgaben (Bietung)
In Musterstadt muss die historische Pflasterstraße um den Markt fachgerecht erneuert werden. Die Stadt schreibt den Sanierungsauftrag öffentlich aus und wartet auf Angebote.
Nach Ende der Ausschreibung liegen der Stadt zwei Angebote vor. Ein Angebot der Straßenbau GmbH über 74.000 € und ein Angebot der Wegebau GmbH über 96.000 €. Die Stadt entscheidet sich auf Grund des verfügbaren Budgets für die Straßenbau GmbH. Um den Preis des Angebots in jeden Fall zu sichern, wird eine Bietungsbürgschaftsversicherung abgeschlossen.
Kurze Zeit später springt die Straßenbau GmbH auf Grund von zeitweiligem Mitarbeitermangel ab. Da die Bauplanung, Sperrung der Straßen, etc. schon fertig ist, erteilt die Stadt den Auftrag an die Wegebau GmbH. Die daraus entstehenden Mehrkosten trägt die Bürgschaftsversicherung.