Details Forderungen gem. § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
Sicherheit von Regressforderungen gegenüber Subunternehmern
Definition:
Sichert den Regress bei Nichtzahlung oder nicht ordnungsgemäßer Zahlung der Arbeitnehmerentgelte und Sozialversicherungsabgaben durch den Subunternehmer an dessen Mitarbeiter.
Zielgruppe:
Unternehmen, welche mit Subunternehmern zusammenarbeiten.
Ablauf
Da der Auftraggeber einer Bauleistung dafür haftet, dass der Auftragnehmer den eigenen Arbeitnehmern das Mindestentgelt zahlt und Sozialversicherungsbeiträge abführt, lässt sich der Auftraggeber das durch eine Bürgschaft absichern.
AnwendungsbeispielForderungen gem. § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
Die Hochbau GmbH nimmt einen Auftrag über die Errichtung eines 4-geschossigen Mehrfamilienhauses an. Da die Hochbau GmbH nicht genügend Arbeitskräfte für die anfallenden Arbeiten am Bauwerk hat, beauftragt sie die Beton GmbH für die Herstellung der Betonfertigteile, die für den Bau benötigt werden. Ab diesem Moment haftet die Hochbau GmbH dafür, dass die Arbeitnehmer der Beton GmbH während der Auftragsausführung das entsprechende Mindestentgelt erhalten und die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt werden. Um im Fall einer nicht ordnungsgemäßen Zahlung des Auftragnehmers nicht selber Löhne und SV-Beiträge der dort angestellten Arbeitnehmer ausgleichen zu müssen, sichert sich die Hochbau GmbH durch eine Bürgschaftsversicherung ab.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen wird herausgefunden, dass die Beton GmbH zwei Mitarbeiter auf Grund eines finanziellen Engpasses einen zu geringen Stundenlohn bezahlt hat und außerdem zu geringe Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat. Die Hochbau GmbH müsste diese offenen Beiträge und Löhne nun ausgleichen. Dies übernimmt in diesem Fall die Bürgschaftsversicherung.