Gewährleistungsbürgschaft bürgly.de Gewährleistungsbürgschaft

Während der Gewährleistungspflicht werden Mängelansprüche verbürgt.

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Details Gewährleistungsbürgschaft

Während der Gewährleistungspflicht werden Mängelansprüche verbürgt.

Definition
Die Bürgschaft sichert die Ansprüche nach Abnahme der Werkleistung ab. Das bedeutet, abgesichert sind die Mängelansprüche des Auftraggebers.

Zielgruppe 
Unternehmen des Garten- und Landschaftsbau, Maschinen- und Analgenbau, Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer.

Ablauf
Führst du als Unternehmen eine vereinbarte Leistung unsachgemäß aus und es treten Mängel am Gewerk auf, kann der Auftraggeber, wenn so vereinbart, einen Betrag von 3% – 5% der Vertragssumme einbehalten.
Diese Sicherheit kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden.
Somit kannst du als Auftragnehmer bei Aushändigung der Bürgschaftsurkunde, den Betrag ablösen und die volle Rechnungssumme verlangen.

Anwendungsbeispiel Gewährleistungsbürgschaft

Du bist Bauunternehmer und hast den Auftrag, für einen Kunden ein Haus zu bauen. Du unterliegst nach dem Gesetz der Sachmängelhaftung, dies bedeutet, dass du nach Bauabnahme eine Gewährleistungsverpflichtung hast. Innerhalb der Gewährleistungsfrist (nach VOB ca. 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre) kann dein Auftraggeber Sachmängel anzeigen und die Beseitigung verlangen. Hierfür behält er sich meist einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Rechnungssumme ein. Du kannst ihm hierfür eine Mängelbürgschaft aushändigen und den vollen Rechnungsbetrag fordern. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf und dein Unternehmen ist insolvent, kann dein Auftraggeber von der Bürgschaft Gebrauch machen. Du sicherst dir die Liquidität, indem du die volle Auftragssumme bei deinem Auftraggeber fordern kannst. Ein Tipp: du kannst auch schon bestehende Sicherheitseinbehalte ablösen und so für mehr Liquidität sorgen.

Gewährleistungsbürgschaft Beschreibung

Du als Auftragnehmer unterliegst für deine ausgeführten Arbeiten nach BGB einer Gewährleistungshaftung. Das bedeutet, wenn die von dir ausgeführten Arbeiten Mängel aufweisen, musst du diese beheben oder dafür aufkommen. Die Bürgschaft ist die Alternative zu einem Sicherheitseinbehalt deines Auftraggebers. Gerade in der Baubranche kommt diese Gewährleistungshaftung oft zum Einsatz. Du verpflichtest dich, laut BGB, die Sache wie beispielsweise das Haus, die Heizung oder das Dach bei Abnahme an deinen Auftraggeber frei von Sachmängeln zu übergeben. Die Gewährleistungsfrist wird im BGB geregelt und beträgt 5 Jahre. Während dieser Frist hat dein Auftraggeber das Recht auf Beseitigung von vorliegenden Mängeln. Die Gewährleistungsbürgschaft spricht dich nicht von der Beseitigungspflicht des Mangels frei, sondern ist nur für den Fall der Insolvenz gedacht.

Durch eine Gewährleistungsbürgschaft wird sichergestellt, dass der Bürge im Falle deiner Insolvenz der gesetzlichen Nachbesserungspflicht nachkommt. In den meisten Fällen beträgt diese um die 5–10 Prozent der Schlussrechnung. Da du dadurch in deiner Liquidität sehr einschränkt wirst, ist die Gewährleistungsbürgschaftsversicherung eine beliebte Alternative.
Der größte Vorteil, welcher durch eine Gewährleistungsbürgschaftsversicherung entsteht, ist die Liquiditätsverbesserung durch Ablösung von Sicherheitseinbehalten der Auftraggeber. Außerdem wird deine Kreditlinie entlastet. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Höhe der Bürgschaft jederzeit geändert werden kann. Dies bietet dir eine enorm hohe Flexibilität.

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